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   OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10   

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https://dejure.org/2011,12112
OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10 (https://dejure.org/2011,12112)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10 (https://dejure.org/2011,12112)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2011 - 34 Wx 140/10 (https://dejure.org/2011,12112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit eines Titels zur Eintragung eines Rangrücktritts

  • Deutsches Notarinstitut

    AnfG § 11 Abs. 1; BGB § 880; GBO § 19
    Keine automatische dingliche Vorrangwirkung des außerinsolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine grundbuchrechtlichen Auswirkungen eines dem Anfechtungsschuldner den Gebrauch der zu seinen Gunsten eingetragenen Hypothek verbietenden Titels; Grundbuchrechtliche Auswirkungen eines dem Anfechtungsschuldner den Gebrauch der zu seinen Gunsten eingetragenen Hypothek ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Notwendigkeit der Konkretisierung des Titels bei beantragter Eintragung eines erstrittenen Rangrücktritts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 11 Abs. 1; BGB § 880; GBO § 19
    Anforderungen an den Urteilstenor nach Erhebung einer Anfechtungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Bestimmtheit des Titels bei Eintragung eines Rangrücktritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
    Die Beteiligte zu 1 verweist in ihrer Beschwerdebegründung insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 130, 314).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 130, 314/326 f.) begründet der Anfechtungsanspruch nach § 7 Abs. 1 AnfG (a. F.; = § 11 Abs. 1 AnfG n. F.) regelmäßig einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist.

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 130, 314) ab, der sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 AnfG (§ 7 Abs. 1 AnfG a.F.) erstrittener Titel zum Grundbuchvollzug geeignet ist, nicht auseinandersetzen musste.

  • RG, 03.03.1931 - VII 218/30

    1. Darf der Anfechtungskläger, für den im Wege der Zwangsvollstreckung eine

    Auszug aus OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
    9 b) Auch wenn man dieser, bis dahin nicht unbestrittenen, Ansicht (vgl. RGZ 131, 340/341 f.; KGJ 49, 200/202; OLG Hamm JW 1933, 1147) folgt, genügt der vorgelegte Titel zur Eintragung nicht, weil er der hinreichenden Konkretisierung mangelt.

    Diese führt indes nicht zur ausreichenden Klarheit, weil die Verurteilung auch anders vollzogen werden kann, etwa durch entsprechende Erklärungen im Zuge der Zwangsversteigerung (vgl. RGZ 131, 340/342), indem der Anfechtungsgegner von seinem Pfandrecht dem Anfechtungskläger gegenüber keinen Gebrauch macht und in die Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung auf die angefochtene Hypothek entfallenden Erlöses bis zum Betrag von dessen Forderung einwilligt (vgl. RGZ 131, 340/342).

    d) Auch die maßgebliche Rechtsprechung hat es, bezogen auf das Grundbuch, bisher offensichtlich als selbstverständlich erachtet, dass der zu vollziehende Titel - ausdrücklich oder jedenfalls unzweifelhaft - die Vorrangeinräumung zum Ausdruck bringen muss (vgl. RGZ 131, 340; KGJ 49, 200; OLG Dresden SeuffA 58, 236).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
    Hierbei kommt es auf Wortlaut und Sinn an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (st. Rspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; Demharter § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 25.05.2004 - 3 U 25/04
    Auszug aus OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25.5.2004 (3 U 25/04; bei juris) mit Hinweisbeschluss vom 27.4.2004 geht ersichtlich hiervon aus.
  • OLG Celle, 17.10.2013 - 4 W 185/13

    Grundbuchrechtlichen Voraussetzungen einer Rangänderung nach § 880 Abs. 1 BGB

    Dabei hat der Senat den Nennbetrag der Sicherungshypothek des Landes Baden-Württemberg zugrunde gelegt (vgl. dazu z. B. OLG München, Beschlüsse vom 1. September 2011 - 34 Wx 203/11, juris Rn. 7 und vom 15. März 2011 - 34 Wx 140/10, juris Rn. 13).
  • KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12

    Anfechtungsverfahren außerhalb der Insolvenz: Anspruch auf Einräumung des

    Der Anspruch auf Eintragung des Vorrangs folgt nicht bereits aus dem vom Landgericht zugesprochenen Anspruch auf Nichtgebrauch der Grundschuld, denn dem Tenor ist auch bei gebotener Auslegung ein Anspruch auf grundbuchrechtliche Bewilligung nicht zu entnehmen (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.03.2011 - 34 Wx 140/10 = NZI 2011, 326).
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